Rechtsgebiete

Die Arbeit als Rechtsanwalt im Bereich des Umwelt-, Planungs- und Anlagen- sowie des öffentlichen Baurechts erfordert ein hohes Maß an Spezialisierung in den einschlägigen Rechtsmaterien. Hierunter zu fassen sind insbesondere die Vorschriften

zu Infrastrukturprojekten aus dem Bereich des Straßen-, Schienen-, Luftverkehrs- und Energieleitungsrechts,
zur Rohstoffgewinnung nach dem Bergrecht,
zu Energieerzeugungs- und Industrieanlagen nach dem Anlagenrecht,
zur kommunalen Bauleitplanung und zu Bauvorhaben.

In diesen Bereichen spielen regelmäßig die fachgesetzlichen Bestimmungen
des Planungsrechts,
des Immissionsschutzrechts,
des Naturschutzrechts,
des Wasserrechts und
des Bodenrechts
eine Rolle.

Vielfach finden sich die jeweils beachtlichen Regelungen in ganz unterschiedlichen Rechtskatalogen. Hierzu zählen Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union, Gesetze und normkonkretisierende Verordnungen auf Bundes- und auf Landesebene, Satzungen auf kommunaler Ebene und nicht zuletzt technische Normen, auf die in einzelnen Rechtsvorschriften ausdrücklich Bezug genommen wird oder die in der Anwendungspraxis Beachtung finden. Regelmäßig überschneiden sich die übergreifenden, allgemeinen Bestimmungen und die Regelungen aus den Fachgebieten bei der Behandlung eines einzelnen Falles.

Der Umgang mit diesen Rechtskatalogen und den übergreifenden Bestimmungen des Verwaltungsverfahrens- und Prozessrechts einschließlich des UVP-Gesetzes und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) gehört für uns zum täglichen Handwerk.

Je nach Fall ist zudem eine fachgutachterliche Aufbereitung des Sachverhaltes erforderlich. Bei entsprechender Beauftragung können wir Ihnen die Unterstützung versierter Fachleute vermitteln.

Einen näheren Einblick erhalten Sie hier...

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