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19. Juli 2023 Aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

§13b BauGB verstößt gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht

Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass § 13b des Baugesetzbuchs (BauGB) mit Unionsrecht unvereinbar ist (4 CN 3.22). Die Entscheidung erging im Ergebnis der Revision eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu einem Bebauungsplan der Gemeinde Gaiberg. Diese hatte im Außenbereich ein neues Wohngebiet für Einfamilienhäuser geplant. Obwohl die Planung die Rodung und Überbauung einer ökologisch wertvollen Streuobstwiese vorsah, wurde keine „Umweltprüfung“ durchgeführt und kein hinreichender Ausgleich für den Eingriff in die Natur geplant.

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