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Unsere Arbeit

Auf den nachfolgenden Seiten wollen wir Ihnen ein konkreten Einblick in unsere Arbeit geben. Wir stellen Ihnen ausgewählte Verfahren vor und informieren Sie über unsere Tätigkeiten als Referenten und Autoren.

[Diese Unterseite ist gerade erst eröffnet worden. Sie wird sukzessive ausgebaut.]

 

Der Europäische Gerichtshof gibt dem BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen recht

Der BUND NRW hatte sich in dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für das Kohlekraftwerk Trianel Lünen beteiligt und zahlreiche Rügen zum Naturschutz- und Wasserrecht erhoben. Nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz 2006 hätte der BUND NRW auf Grundlage dieser Rügen keine Klage erheben dürfen. Vertreten durch die Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer hat der der BUND NRW gestützt auf die unionsrechtlichen Vorgaben für das Umweltrechtsbehelfsgesetz Klage erhoben. Im Verwaltungsprozess hat das OVG NRW erkannt, dass an der Rechtsmäßigkeit der Kraftwerksgenehmigung erhebliche Zweifel bestehen, die allerdings nur bei einem bestimmten Verständnis der unionsrechtlichen Vorgaben für das OVG NRW beachtlich sind. Daher hat das OVG NRW dem EuGH Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt. Der EuGH hat diese Fragen ganz im Sinne der Rechtsauffassung der Rechtsanwälte Philipp-Gerlach Teßmer und seines Mandanten beantwortet. Das OVG NRW ist nunmehr gehalten, den erkannten Zweifeln inhaltlich nachzugehen.

Besprechung des Urteils durch den verfahrensführenden Rechtsanwalt Dirk Teßmer:

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